Leitlinien der Vermietungspolitik

Die Messe Gießen ist seit Jahrzehnten ein zentraler Ort der Begegnung, des Handels und des gesellschaftlichen Lebens in Mittelhessen. Als Betreiberin der Hessenhallen nehmen wir eine wichtige öffentliche Aufgabe wahr. Unser Handeln ist geleitet von Professionalität, Weltoffenheit und einer strikten Bindung an rechtsstaatliche Grundsätze.

1. Öffentlicher Zweck und Neutralitätsgebot

Das Messegelände Hessenhallen wird auf Basis öffentlich-rechtlicher Rahmenbedingungen (Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Gießen) betrieben. Daraus ergibt sich für uns eine besondere Verantwortung:

  • Staatliche Neutralität: Gemäß der hessischen Kommunalverfassung (§ 19 HGO) und der ständigen Rechtsprechung sind wir zur strikten parteipolitischen und weltanschaulichen Neutralität verpflichtet.
  • Keine Gesinnungsprüfung: Wir bewerten Veranstaltungen nicht nach ihrem politischen oder weltanschaulichen Inhalt, solange sie sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen. Als Infrastrukturdienstleister stellen wir Räume zur Verfügung, keine Bühne für eigene politische Positionen.

2. Gleichbehandlung und Parteienprivileg

Das Grundgesetz schützt das Wirken politischer Parteien in besonderer Weise (Art. 21 GG).

  • Zulassungsanspruch: Solange eine Partei rechtlich zugelassen ist, hat sie im Rahmen der Widmung unserer Hallen denselben Anspruch auf Nutzung wie jede andere gesellschaftliche Gruppe.
  • Rechtssicherheit: Ein willkürlicher Ausschluss einzelner Akteure aufgrund öffentlicher Kritik wäre rechtlich unzulässig (Diskriminierungsverbot) und würde im Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten keinen Bestand haben. Wir folgen hier der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (z. B. BayVGH vom 13.02.2026).

3. Sicherheit und Versammlungsfreiheit

Die Durchführung von Veranstaltungen in den Hessenhallen ist oft mit öffentlichen Debatten verbunden.

  • Sicherheit im Fokus: Jede Vermietung setzt ein professionelles Sicherheitskonzept voraus, das eng mit den zuständigen Behörden abgestimmt wird.
  • Proteste sind Grundrecht: Meinungsverschiedenheiten und friedliche Gegenproteste sind elementarer Bestandteil der Demokratie. Die Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum vor den Messehallen obliegt jedoch der Polizei und der Versammlungsbehörde, nicht dem Vermieter („Nichtstörer-Prinzip“).

4. Wirtschaftsfaktor für Mittelhessen

Die Messe Gießen ist ein wesentlicher Pfeiler der lokalen Wirtschaft:

  • Wirtschaftsförderung: Durch unsere Veranstaltungen generieren wir Umwegrentabilität für das Gießener Gastgewerbe, den Handel und das Handwerk.
  • Verlässlichkeit: Wir garantieren unseren Partnern und Kunden Planungssicherheit. Ein rechtssicherer Messebetrieb ist die Voraussetzung dafür, dass Gießen als Messestandort attraktiv bleibt.

5. Ausschlusskriterien

Eine Vermietung wird abgelehnt oder beendet, wenn:

  • Konkrete Anhaltspunkte für Straftaten oder Verstöße gegen die öffentliche Ordnung vorliegen.
  • Der Veranstalter die technischen Sicherheitsvorgaben nicht erfüllt.
  • Eine missbräuchliche Nutzung der Hallen vorliegt, die dem vertraglich vereinbarten Widmungszweck widerspricht.

 

FAQ - Häufig gestellte Fragen zu unseren Vermietungen

Warum vermietet die Messe Gießen an politisch umstrittene Organisationen oder Parteien?

Als Betreiberin der Hessenhallen auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Gießen nimmt die Messe Gießen eine öffentliche Aufgabe wahr. Das bedeutet, dass wir rechtlich an das staatliche Neutralitätsgebot und das Gleichbehandlungsgebot (§ 19 Hessische Gemeindeordnung) gebunden sind. Wir dürfen den Zugang zu unseren Hallen nicht von der politischen Gesinnung eines Mieters abhängig machen.

Kann die Messe Gießen eine Vermietung nicht einfach ablehnen, wenn „Haltung“ gefordert wird?

Nein. In einem Rechtsstaat darf die Verwaltung (oder eine von ihr beauftragte Gesellschaft) nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden, wer seine Meinung äußern darf und wer nicht. Solange eine Organisation nicht verboten ist, genießt sie das sogenannte Parteienprivileg oder die allgemeine Versammlungsfreiheit. Ein willkürlicher Ausschluss wäre rechtswidrig und würde vor Gericht keinen Bestand haben.

Wer entscheidet eigentlich, wer in den Hessenhallen tagen darf?

Die Entscheidung erfolgt rein nach objektiven Kriterien: Ist der Termin frei? Ist die Miete gesichert? Liegt ein schlüssiges Sicherheitskonzept vor? Entspricht die Nutzung dem Widmungszweck (Messen, Ausstellungen, Versammlungen)? Eine inhaltliche „Prüfung“ der politischen Programme findet durch uns nicht statt – diese Verantwortung liegt beim Gesetzgeber und den Verfassungsorganen.

Was ist mit der Sicherheit? Gefährden umstrittene Veranstaltungen nicht den Frieden in der Stadt?

Die Sicherheit innerhalb der Hallen ist Sache des Veranstalters in Abstimmung mit unserem Sicherheitsmanagement. Die Sicherheit im öffentlichen Raum (z. B. bei Gegendemonstrationen) liegt in der alleinigen Verantwortung der Polizei und der Versammlungsbehörde. Nach dem rechtlichen „Nichtstörer-Prinzip“ darf ein Mieter nicht dafür bestraft (also ausgeschlossen) werden, dass Dritte gegen ihn protestieren.

Werden für solche Vermietungen Steuergelder verwendet?

Nein. Die Messe Gießen agiert als GmbH. Mieter zahlen für die Nutzung der Flächen marktübliche Preise. Die Einnahmen helfen dabei, den Betrieb und Erhalt der Hessenhallen als wichtige Infrastruktur für alle Bürger, Vereine und Unternehmen der Region zu finanzieren.

Warum bezieht die Messeleitung nicht öffentlich Stellung gegen bestimmte Mieter?

Als neutrale Plattformbetreiber ist es unsere Aufgabe, den reibungslosen Ablauf von Veranstaltungen zu garantieren. Eine öffentliche politische Positionierung würde unsere rechtlich geforderte Neutralität untergraben und die Professionalität des Messestandorts Gießen gefährden. Wir schützen den demokratischen Prozess durch die Bereitstellung von Infrastruktur, nicht durch die Teilnahme an der politischen Debatte.

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