OFFENER BRIEF zum AfD-Jugend Gründungsparteitag

AfD-Jugend Gründungsparteitag 

Teil I: Darstellung aus Sicht der Mitarbeiter 

Als Mitarbeiter der MESSE GIESSEN GmbH und der M.A.T. Objekt GmbH betreiben und vermieten wir das Gießener Messegelände HESSENHALLEN und führen dort eigene Veranstaltungen durch. Dabei folgen wir seit nunmehr 30 Jahren dem Prinzip der Neutralität, handeln diskriminierungsfrei nach Recht und Gesetz und folgen damit der Philosophie des Unternehmens. Dies führt zu einem abwechslungsreichen Veranstaltungskalender, in welchem unter anderem auch politische Parteien vertreten sind. Dieser bietet damit auch immer wieder Anlass zu Diskussionen um Veranstaltungen, die an uns von außen herangetragen werden. So sehen Tierschutzorganisationen Veranstaltungen wie die Reitsportmesse oder die Reptilienbörse kritisch, andere sind mit Veranstaltungen von bestimmter Glaubensgemeinschaften nicht einverstanden, dem Eritrea Festival wurde zu große Nähe zum Heimatland und der herrschenden Regierung attestiert. In allen Fällen haben wir uns neutral verhalten und sind den Vorgaben des Rechtstaates gefolgt, der mit seinen Gesetzen und Gerichten vorgibt, was durchgeführt und was nicht durchgeführt werden darf. Wir haben uns immer auf die demokratischen Grundlagen des Rechtsstaates verlassen. Im Falle der AfD ist nun ein Novum an Widerstand, die Veranstaltung ist weder politisch noch medial erwünscht, eine objektive Aufarbeitung unserer Rolle findet nicht statt. 

Das führt dazu, dass wir als Unternehmen und wir als Mitarbeiter medial angegriffen, boykottiert und als rechtsextrem eingestuft und beleidigt werden. Dies stellt für alle von uns eine enorme mentale Belastung dar, verkennt die Tatsachen und wälzt ein politisches Problem auf uns ab, das wir nicht lösen können. Die Folge einer sachlichen Entscheidung des Unternehmens wirkt damit tief und direkt auf das Privatleben von uns Angestellten, die am Ende lediglich Ihre vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen und der neutralen, rechtsstaatlichen Ausrichtung des Unternehmens folgen. Alle Mitarbeiter sind frei in der Meinungsfindung, dies sei betont. Jeder hat seine eigene Sichtweise auf Partei und Veranstaltung, gleichzeitig respektieren wir die demokratischen Grundsätze des Rechtstaats. Dabei ist allen von der Unternehmensleitung proaktiv mitgeteilt worden, dass jeder von seinem demokratischen Recht Gebrauch machen kann und keine Bedenken haben muss, wenn er oder sie an der Gegendemonstration teilnimmt. 

Der Umgang von außen mit uns als Menschen ist dabei alles andere als tolerant, im Gegenteil, wir werden angefeindet und verurteilt, beleidigt und ausgegrenzt. Dies geht soweit, dass wir die Namen der Mitarbeiter von der Website nehmen mussten und Angebote der Polizei vorliegen, um Verhaltensweisen zu erlernen, die das eigene Leben und das Leben der Familie schützen. Wir sind zutiefst erschüttert über das Verhalten von Medien, Politik und Teilen der Gesellschaft, die am Ende immer weiter polarisieren, Hass und Hetze verstärken. 

Uns erreichen ständig Presseanfragen z.B. „wieso lehnen Sie die AfD nicht wie die Arena in Wetzlar ab“. Die Antwort ist so einfach wie komplex. In Wetzlar wie auch in Marburg gibt es keine Räumlichkeiten in der Größe und Ausführung, wie sie die AfD für ihre Veranstaltung benötigt. Damit bleibt lediglich unser Standort für die AfD in Mittelhessen, und da wir an bestehendes Recht gebunden sind, haben wir der AfD die Räume überlassen, die ansonsten die Räume über den Rechtsweg einklagen könnte. Die Berichterstattung dazu ist in höchstem Maße irreführend und polarisierend. Immer wieder werden wir gefragt, warum wir nicht „Nein“ gesagt haben, gleichwohl diese Entscheidung bereits vom Gesetzgeber getroffen ist und von den Gerichten durchgesetzt wird. 

Wir handeln nach klaren Prinzipien, welche dem demokratische Fundament der Bundesrepublik folgen, nämlich vor allem der Versammlungsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist. Statt zu verurteilen könnten sich politische Akteure der Verantwortung stellen und für ein Parteiverbotsverfahren kämpfen, denn nur so kann der Konflikt aufgelöst werden. Dies ist aber eine politische Aufgabe, denn nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können dies anstreben, keine Vermietgesellschaft aus Gießen und erst Recht keine Angestellten eines Unternehmens in Gießen. (§ 5 Abs. 1 PartG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) 

 

Teil II: Klarstellung des Unternehmens

Das Unternehmen ist als eigenständige juristische Person eingebunden in das deutsche Rechtssystem und hat die Gesetze einzuhalten, unabhängig von Haltung, Meinung oder persönlicher Auffassung von Gesellschaftern oder Mitarbeitern. Der Geschäftszweck des Unternehmens ist der Betrieb von Messe- und Ausstellungshallen im weitesten Sinn. Als Anbieter von Messehallen, die es in vergleichbarer Größe und Struktur in der Region Mittelhessen sonst nicht gibt, besitzt das Unternehmen ein übergeordnetes Alleinstellungsmerkmal, das dazu führt, dass für das Unternehmen in besonderen Fällen die unternehmerische Vertragsfreiheit eingeschränkt ist. 

Im vorliegenden Fall ist das gegeben. Nach § 5 Abs. 1 PartG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG muss das Unternehmen alle zugelassenen Parteien gleichbehandeln, unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung. Gegenüber der grundgesetzlich gesicherten Versammlungsfreiheit tritt die unternehmerische Vertragsfreiheit zurück und das Unternehmen muss der AfD, wie anderen Parteien in der Vergangenheit, Räume im Messegelände zur Verfügung stellen. So wird es durch Recht und Gesetz vorgegeben. 

Diese rechtliche Situation sollten Politiker und Journalisten kennen, denn erst im Jahr 2018 hatte der VGH in Kassel das Urteil des VG Gießen bestätigt, wonach die Stadt Wetzlar die Stadthalle der NPD überlassen musste. Das ist ständige Rechtsprechung, wie auch zuletzt die AfD in Lich sich den Zugang zum Bürgerhaus auf dem Rechtsweg erfolgreich eingeklagt hat. 

Entgegen der Auffassung von Oberbürgermeister Becher reicht es in diesem Fall nicht, Haltung zu zeigen („Andere Messebetreiber haben eine andere Haltung gezeigt“). Diese wird durch die Gerichte schnell wieder korrigiert. https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/ob-aufruf-giessen-nicht-den-antidemokraten-ueberlassen-94032667.html)

Das Unternehmen ist und bleibt Recht und Gesetz verpflichtet und handelt politisch, ideologisch neutral. Die dennoch erfolgten öffentlichen Verurteilungen entbehren jeglicher sachlichen Grundlage. Die einzig legitime Haltung für ein Unternehmen in einem Rechtsstaat ist die Einhaltung von Recht und Gesetz. Rechtswidrige Handlungen des Unternehmens gehen auch zu Lasten der Mitarbeiter.

Ein Arzt, der seinen hippokratischen Eid geschworen hat, wird nicht zum Verbrecher, wenn er einen Verbrecher behandelt. Doch in vorliegenden Fall sind in den Medien das Unternehmen und die Menschen dahinter die Täter, die die AfD-Veranstaltung zulassen und hätten verhindern können. Das stimmt gerade nicht, wie die vielen Gerichtsurteile zeigen. Dennoch wird das Unternehmen boykottiert, ausgegrenzt, soll nicht mehr beliefert werden. Man versucht, dem Unternehmen die Geschäftsgrundlage zu entziehen, obwohl es lediglich dem demokratischen Rechtsstaat Folge leistet. 

Die Politik schreitet dagegen nicht ein und opfert lieber ein Unternehmen und dessen Mitarbeiter. Dabei weiß sie, dass die AfD-Veranstaltung nicht zu verhindern ist. Die AfD muss die Versammlung durchführen, so will es der Gesetzgeber, und wir müssen unsere Räumlichkeiten dafür zur Verfügung stellen. 

Es ist zu erwarten, dass in der Stadt durch Demonstrationen Verkehrseinschränkungen entstehen. Alle Mitarbeiter hoffen, dass beide Seiten am Ende friedlich von ihren demokratischen Recht Gebrauch machen. Denn neben der rechtsstaatlich legitimierten Veranstaltung der AfD, folgt auch die Gegendemonstration der gleichen demokratisch geschützten Versammlungsfreiheit. Wenn am Ende beide Seiten friedlich für das einstehen was ihre Meinung ist, dann entsteht eben genau dies, was Grundprinzip unserer Gesellschaft ist, nämlich Freiheit, Vielfalt und Toleranz.

 

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